Praxis für Podologie &
Medizinische Fußpflege
Sabine Schwab
Krankenkassenzulassung für Diabetiker
Heilpraktikerin
Bei folgenden Indikationen sollte eine medizinische Fußbehandlung von einem Podologen durchgeführt werden:
- Diabetes Mellitus
- Neurologische Beeinträchtigung (Multiple Sklerose, Parkinson, Hemiparese, Apoplex)
- Stoffwechselerkrankungen
- Immunschwäche (bei Cortisonbehandlung, HIV, Chemotherapie)
- Patienten, die Antikoagulantien einnehmen (Bluter)
- Patienten mit verzögerter Wundheilung
- arterielle Durchblutungsstörung (Arteriosklerose, pAVk)
- Venenerkrankung
- Herzerkrankung
- Neuropathien, Polyneuropathien
Natürlich können auch Menschen, die nicht zu den oben genannten Risikogruppen gehören, aber eine medizinische Fußbehandlung wünschen, einen Termin vereinbaren.
Heilmittelverordnung Nr. 13
Wer bekommt ein Rezept ?
- Diabetiker mit diabetischem Fußsyndrom und bestehender Nervenschädigung
- bei krankhafter Schädigung am Fuß als Folge einer sensiblen oder sensomotorischen Neuropathie
- Querschnittsyndrom
Der Hausarzt, Neurologe oder Diabetologe stellt Ihnen hierfür eine Heilmittelverordnung Nr. 13 aus
Hier sollten nicht mehr als 3 Behandlungen aufgeführt sein, die innerhalb von 4 - 6 Wochen stattfinden.
Das Rezept darf nicht älter als 28 Tage sein.
Wenn Sie keine Befreiung der Zuzahlung haben, fallen für Sie die Verordnungsgebühr von 10 euro und der jeweilige Eigenanteil von 5,- Euro an.
Ihr Besuch bei mir
Bitte kommen sie mit unlackierten Nägeln, da sich Nagelerkrankungen sonst nicht erkennen lassen.
Das Ablackieren verursacht zusätzliche Kosten.